Wer ist für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen verantwortlich?
Die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber, da er hierzu gesetzlich verpflichtet ist. Die Durchführung kann an fachkundige Personen oder Führungskräfte delegiert werden, die dann in ihrem Verantwortungsbereich für die Erstellung sowie für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zuständig sind. Die rechtliche Gesamtverantwortung verbleibt jedoch stets beim Arbeitgeber.