Wer ist verantwortlich für den Einsatz einer Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten?

Für die Sicherheit der Beschäftigten ist der Unternehmer bzw. im Bereich der Elektrotechnik die von ihm bestellte Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) verantwortlich. Die VEFK muss sich vergewissern, ob der zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ausgebildete Mitarbeiter in der Lage ist, diese festgelegten Tätigkeiten sicher auszuführen, etwa ob er ausreichend ausgebildet wurde. Zudem muss er gerade in der Einarbeitungsphase kontrollieren, ob die EFKffT auch zuverlässig arbeitet. Spätere stichprobenartige Kontrollen sind selbstverständlich Teil der Aufsichtsverantwortung. Für die Einarbeitung empfiehlt sich eine stufenweise Freigabe.

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