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Neue/geänderte DGUV Information 209-015 „Instandhaltung an Maschinen und Anlagen“

| Michael Wulf | Normen & Regelwerke

MEBEDO | DGUV Information 209-015

Die Instandhaltung von Maschinen und Anlagen gehört zu den sicherheitskritischsten Tätigkeiten in Industrie und Handwerk. Obwohl Wartungs-, Inspektions-, Instandsetzungs- und Umrüstarbeiten häufig nur einen begrenzten Teil der Betriebszeit ausmachen, ereignen sich während dieser Tätigkeiten überproportional viele schwere Arbeitsunfälle. Die aktuelle DGUV Information 209-015 (Ausgabe Juni 2026) verfolgt deshalb einen ganzheitlichen Ansatz, der die Themen Planung, Durchführung und Nachbereitung von Instandhaltungsarbeiten systematisch miteinander verbindet. Dabei werden sowohl technische als auch organisatorische und menschliche Faktoren berücksichtigt.

Die besondere Risikosituation bei Instandhaltungsarbeiten

Während des Regelbetriebs sind Schutzsysteme, Arbeitsabläufe und Verantwortlichkeiten meist eindeutig festgelegt. Bei Instandhaltungsarbeiten verändert sich diese Situation. Schutzeinrichtungen werden geöffnet, Maschinen befinden sich in Sonderbetriebsarten und Beschäftigte arbeiten unmittelbar in Bereichen, die normalerweise unzugänglich sind. Dadurch entstehen zusätzliche Gefährdungen durch bewegte Anlagenteile, elektrische Energie, Drucksysteme, Gefahrstoffe oder Absturzrisiken. Gerade diese Abweichungen vom Normalbetrieb machen eine sorgfältige Sicherheitsplanung erforderlich.

Ein wesentlicher Sicherheitsfaktor besteht darin, Instandhaltungsanforderungen bereits bei der Beschaffung und Konstruktion neuer Anlagen zu berücksichtigen. Wartungsfreundliche Konstruktionen, sichere Zugänge und die Möglichkeit einer eindeutigen Energietrennung leisten einen wesentlichen Beitrag zur späteren Unfallvermeidung.

Planung als Grundlage sicherer Instandhaltung

Die Qualität der Arbeitsvorbereitung entscheidet häufig über den späteren Erfolg einer Instandhaltungsmaßnahme. Eine systematische Planung umfasst die Ermittlung möglicher Gefährdungen, die Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen sowie die Festlegung von Verantwortlichkeiten und Arbeitsabläufen. Insbesondere bei komplexen Arbeiten mit mehreren Beteiligten ist eine strukturierte Vorbereitung unverzichtbar.

Die Gefährdungsbeurteilung bildet dabei das zentrale Instrument zur Risikobewertung. Sie ermöglicht die frühzeitige Identifikation technischer, organisatorischer und personenbezogener Risiken. Dabei ist nicht ausschließlich die Maschine selbst zu berücksichtigen, sondern auch die Arbeitsumgebung, Schnittstellen zu anderen Gewerken, Zeitdruck und mögliche Veränderungen der Betriebsbedingungen.

 

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Energiefreischaltung und Beherrschung von Restenergien

Eine der wesentlichen Neuerungen der aktuellen DGUV Information 209-015 ist die vertiefte Betrachtung von „Restenergien“. In der betrieblichen Praxis wird häufig davon ausgegangen, dass eine Maschine oder Anlage nach dem Ausschalten automatisch gefahrlos ist. Tatsächlich können jedoch unterschiedliche Energieformen weiterhin im System gespeichert sein und auch nach dem Abschalten schwerwiegende Gefährdungen verursachen. Hierzu zählen elektrische Ladungen in Kondensatoren, Druckspeicher in hydraulischen und pneumatischen Anlagen, Federkräfte, angehobene Lasten oder thermische Energie in erhitzten Anlagenteilen.

MEBEDO | DGUV Information 209-015
Quelle: DGUV Information 209-015, Ausgabe 06/2026; Titelbild: © BGHM

 

Die sichere Instandhaltung erfordert daher nicht nur eine Energietrennung, sondern auch die systematische Identifikation, Ableitung oder Sicherung sämtlicher gespeicherter Energien vor Arbeitsbeginn. Insbesondere das Feststellen der Spannungsfreiheit ist im elektrotechnischen Bereich von enormer Bedeutung, denn elektrische Gefährdungen sind in aller Regel nicht unmittelbar erkennbar.

Zusammenarbeit mit Fremdfirmen

Auch das Thema „Fremdfirmen“ wurde neu in die DGUV Information aufgenommen, denn in vielen Unternehmen werden Instandhaltungsarbeiten gemeinsam mit externen Dienstleistern durchgeführt. Die Zusammenarbeit zwischen Betreiber und Fremdfirmen birgt dabei Herausforderungen für die Arbeitssicherheit. Unklare Verantwortlichkeiten, fehlende Informationen über Anlagenzustände oder unzureichende Abstimmungen können zu gefährlichen Situationen führen.

Eine wirksame Koordination erfordert daher einen strukturierten Informationsaustausch über Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Notfallregelungen und Zuständigkeiten. Eine klare Festlegung der verantwortlichen Personen sowie regelmäßige Abstimmungsgespräche tragen entscheidend dazu bei, Risiken bei gleichzeitigen Arbeiten mehrerer Unternehmen zu minimieren.

MEBEDO | Fremddienstleister

Eine besondere Herausforderung entsteht dann, wenn mehrere Unternehmen gleichzeitig an derselben Anlage tätig sind.
Klare Zuständigkeiten, abgestimmte Arbeitsabläufe und eindeutige Verantwortlichkeiten tragen wesentlich dazu bei, Gefährdungen zu reduzieren und einen sicheren Arbeitsablauf zu gewährleisten.

Freigabescheine als Instrument der sicheren Arbeitsorganisation

Dem Thema „Freigabescheine“ wird ebenso erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt. Bei Tätigkeiten mit erhöhtem Gefährdungspotenzial spielen Freigabescheine eine zentrale Rolle. Sie dokumentieren den sicheren Zustand einer Anlage und bestätigen, dass die erforderlichen Schutzmaßnahmen umgesetzt wurden. Freigabescheine schaffen Transparenz hinsichtlich der Verantwortlichkeiten und ermöglichen eine nachvollziehbare Kommunikation zwischen Betrieb, Instandhaltung und Fremdfirmen.

Insbesondere bei Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen, bei Eingriffen in Energieversorgungssysteme oder bei Tätigkeiten in engen Räumen leisten sie einen wesentlichen Beitrag zur Beherrschung von Risiken und zur Vermeidung von Missverständnissen. Im Bereich der Elektrotechnik kommt an dieser Stelle der Begriff „Durchführungserlaubnis“ zum Tragen.

Zugang zu und Retten von besonderen Arbeitsstellen

In die aktuelle Fassung ist auch das Thema „Rettung“ aufgenommen worden, da Instandhaltungsarbeiten häufig an schwer zugänglichen Arbeitsstellen stattfinden. Hierzu gehören enge Räume, Schächte, Behälter, Silos, Dachbereiche oder hochgelegene Anlagenteile. Solche Arbeitsorte weisen oftmals zusätzliche Gefährdungen auf, die über die eigentliche Tätigkeit hinausgehen. Neben Absturzrisiken können Sauerstoffmangel, gefährliche Atmosphären oder eingeschränkte Fluchtmöglichkeiten auftreten.

Aus diesem Grund müssen bereits während der Arbeitsplanung geeignete Zugangswege, Rettungskonzepte und Kommunikationsmöglichkeiten berücksichtigt werden. Die Rettung von Personen aus besonderen Arbeitsstellen verlangt oftmals spezielle Ausrüstung und geschultes Personal. Die Planung einer Rettungsmaßnahme darf deshalb nicht erst im Notfall erfolgen, sondern muss Bestandteil der Arbeitsvorbereitung sein.

Manipulation von Schutzeinrichtungen als ernstzunehmendes Sicherheitsproblem

Die DGUV Information widmet auch dem Thema „Manipulation von Schutzeinrichtungen“ besondere Aufmerksamkeit. In der Praxis werden Schutzeinrichtungen gelegentlich außer Kraft gesetzt, um Arbeitsabläufe zu beschleunigen oder Störungen schneller zu beseitigen. Solche Eingriffe führen jedoch dazu, dass vorgesehene Sicherheitsfunktionen nicht mehr wirksam sind und das Unfallrisiko erheblich steigt.

Manipulationen sind häufig Ausdruck organisatorischer oder konstruktiver Mängel. Werden Schutzeinrichtungen regelmäßig umgangen, sollte die Ursache analysiert und dauerhaft beseitigt werden. Ziel muss es sein, Maschinen so zu gestalten, dass Sicherheitseinrichtungen akzeptiert werden und eine sichere Arbeitsweise ohne Produktivitätsnachteile möglich bleibt.

LMRA als letzte Sicherheitsüberprüfung vor Arbeitsbeginn

Das Thema „Last Minute Risk Analysis“ (LMRA) ist neu hinzugekommen. Die LMRA ergänzt die klassische Gefährdungsbeurteilung durch eine unmittelbare Bewertung der tatsächlichen Situation vor Ort. Während Gefährdungsbeurteilungen häufig bereits Tage oder Wochen vor einer Tätigkeit erstellt werden, überprüft die LMRA unmittelbar vor Arbeitsbeginn, ob die geplanten Voraussetzungen tatsächlich vorliegen.

Veränderungen im Anlagenzustand, neue Gefährdungen oder zusätzliche Arbeitsaktivitäten können dabei erkannt werden, bevor Arbeiten beginnen. Die LMRA stärkt die Risikowahrnehmung der Beschäftigten und fördert eine aktive Sicherheitskultur. Gerade bei Instandhaltungsarbeiten, bei denen sich Arbeitsbedingungen kurzfristig ändern können, stellt sie eine wirksame zusätzliche Schutzebene dar.

Erstellung und Aktualisierung Ihrer Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungen erkennen, Maßnahmen sicher ableiten

Wiederinbetriebnahme als eigenständige Gefährdungsphase

Nach dem Abschluss der Instandhaltungsarbeiten stellt die Wiederinbetriebnahme eine eigenständige Gefährdungsphase dar. Es werden Energiequellen wieder zugeschaltet, Schutzsysteme remontiert und Funktionen überprüft. Fehler in dieser Phase können bspw. zu unerwarteten Maschinenbewegungen oder anderen gefährlichen Situationen führen.

Vor dem Neustart müssen daher Werkzeuge und Hilfsmittel vollständig entfernt, Schutzeinrichtungen wieder montiert und alle beteiligten Personen informiert werden. Besonders nach technischen Änderungen sind zusätzliche Prüfungen und Funktionskontrollen erforderlich, bevor die Anlage wieder in den regulären Betrieb überführt werden kann.

Sicheres Verhalten als Bestandteil moderner Sicherheitskultur

Technische Schutzmaßnahmen und organisatorische Regelungen bilden die Grundlage eines wirksamen Arbeitsschutzes. Ihre volle Wirksamkeit entfalten sie jedoch erst durch sicherheitsgerechtes Verhalten der Beschäftigten. Die DGUV Information hebt in der aktuellen Fassung hervor, dass Aufmerksamkeit, Risikobewusstsein und die Bereitschaft zum sicherheitsgerechten Handeln entscheidende Faktoren für die Unfallvermeidung sind.

Beschäftigte müssen befähigt werden, Gefährdungen zu erkennen, Arbeiten bei Unsicherheiten zu unterbrechen und Sicherheitsmängel offen anzusprechen. Eine positive Sicherheitskultur zeichnet sich dadurch aus, dass sicheres Verhalten nicht als zusätzliche Belastung wahrgenommen wird, sondern als selbstverständlicher Bestandteil professioneller Arbeitsausführung.

Fazit

Die in der aktuellen DGUV Information 209-015 „Instandhaltung an Maschinen und Anlagen“ neu aufgenommenen Themen verdeutlichen die zunehmende Komplexität moderner Instandhaltungsprozesse. Neben klassischen technischen Gefährdungen rücken organisatorische Schnittstellen, menschliche Faktoren und die Beherrschung besonderer Arbeitssituationen stärker in den Fokus.

Insbesondere der sichere Umgang mit Restenergien, die strukturierte Zusammenarbeit mit Fremdfirmen, die Nutzung von Freigabescheinen, die Durchführung von LMRA sowie die Vermeidung von Manipulationen an Schutzeinrichtungen zeigen, dass eine erfolgreiche Instandhaltung heute weit über die reine technische Tätigkeit hinausgeht und einen ganzheitlichen Sicherheitsansatz sowie eine offene Sicherheitskultur erfordern.

Autor: Michael Wulf, Prokurist der MEBEDO Consulting GmbH

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