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VdS 6159 – Lithium-Ionen-Akkus in handgeführten Geräten

| Michael Wulf Michael Wulf | Geräteprüfung, Normen & Regelwerke, Zukunftsthemen

VdS_6159

Entwurf der VdS 6159 als Orientierungsrahmen für den sicheren Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus in handgeführten Geräten

VDS 6159 TitelseiteAkkubetriebene Arbeitsmittel haben sich aufgrund ihrer hohen Leistungsfähigkeit, Flexibilität und Mobilität in vielen Branchen etabliert. Gleichzeitig wächst jedoch die Zahl der eingesetzten Akkus und damit auch die Bedeutung eines professionellen Risikomanagements.
Mit der Veröffentlichung des Entwurfs der VdS-Richtlinie 6159 „Lithium-Ionen-Akkus in handgeführten Geräten – Hinweise für einen sicheren Betrieb“ liegt ein speziell auf den betrieblichen Einsatz akkubetriebener Handgeräte zugeschnittenes Regelwerk vor.
Die Richtlinie richtet sich an kommunale Einrichtungen ebenso wie Gewerbe und Industriebetriebe, in denen beispielsweise Akkuschrauber, Heckenscheren, Bohrmaschinen oder andere mobile Arbeitsmittel mit Lithium-Ionen-Akkus eingesetzt werden. Der Richtlinien-Entwurf konzentriert sich insbesondere auf die sichere Lagerung, das sichere Laden sowie die Vermeidung von Bränden im Zusammenhang mit Lithium-Ionen-Akkus.

Lithium-Ionen-Akkus gelten grundsätzlich als sicher

Die Richtlinie stellt zunächst klar, dass Lithium-Ionen-Akkus bei bestimmungsgemäßem Gebrauch grundsätzlich als sichere Energiespeicher einzustufen sind. Voraussetzung hierfür ist ein sachgerechter Umgang entsprechend den Herstellerangaben. Im Normalbetrieb verfügen moderne Akkus über verschiedene Schutzmechanismen, die beispielsweise Überladung, Tiefentladung oder Überhitzung verhindern sollen.

Dennoch können technische Defekte, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte Ladeprozesse oder ungeeignete Umgebungsbedingungen zu kritischen Zuständen führen. Im Mittelpunkt steht dabei das Risiko einer unkontrollierten thermische Reaktion innerhalb der Batteriezellen (sog. „Thermal Runaway“). Die entstehende Eigenerwärmung kann sich selbst verstärken und schließlich zu einer massiven Freisetzung von Energie führen.

Ein solcher Vorgang geht typischerweise mit einer starken Rauchentwicklung einher. Die freigesetzten Brandgase sind toxisch und stellen bereits vor einer offenen Flammenbildung eine erhebliche Gefahr für Menschen dar. Abhängig von Akkugröße und Schadensverlauf können zusätzlich Brände oder explosionsartige Ereignisse auftreten.

Der Ladebereich als zentraler Risikobereich

Die VdS 6159 stuft insbesondere den Ladevorgang als Phase mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ein. Aus diesem Grund wird empfohlen, Ladeplätze so zu gestalten, dass sich ein möglicher Brand nicht auf angrenzende Bereiche ausbreiten kann.

Ein wesentliches Schutzziel besteht darin, den Ladebereich frei von brennbaren Materialien zu halten. Papier, Kartonagen, Verpackungen, Kunststoffe oder andere leicht entzündliche Stoffe sollten sich nicht im unmittelbaren Umfeld von Ladegeräten und Akkus befinden. Durch diese Maßnahme kann die Brandlast deutlich reduziert und eine schnelle Brandausbreitung verhindert werden.

Aus Sicht des vorbeugenden Brandschutzes empfiehlt die Richtlinie darüber hinaus, Ladeplätze möglichst in eigenständigen und brandschutztechnisch abgetrennten Räumen einzurichten. Dadurch lassen sich potenzielle Schäden auf einen begrenzten Bereich beschränken und Sachwerte besser schützen.

Ladeschränke als ergänzende Schutzmaßnahme

Besondere Aufmerksamkeit widmet die Richtlinie dem Einsatz von Ladeschränken. Diese werden ausdrücklich als zusätzliche technische Schutzmaßnahme beschrieben, wenn bauliche oder organisatorische Lösungen allein nicht ausreichen.

Demnach sollen Schränke mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit von mindestens 90 Minuten sowohl von innen nach außen als auch von außen nach innen eingesetzt werden. Dadurch soll gewährleistet werden, dass ein Brandereignis innerhalb des Schrankes begrenzt bleibt und gleichzeitig äußere Brandeinwirkungen keinen unmittelbaren Einfluss auf die gelagerten Akkus haben.

Darüber hinaus empfiehlt die Richtlinie, den Ladeschrank mit einer automatischen Brandmeldeeinrichtung auszustatten. Eine Aufschaltung auf eine ständig besetzte Stelle ermöglicht eine frühzeitige Alarmierung und verbessert die Chancen einer wirksamen Schadenbegrenzung.

Bedeutung geeigneter Betriebsbedingungen

Ein weiterer Schwerpunkt des Entwurfs liegt auf den Betriebsbedingungen von Akkus und Ladegeräten. Diese sollen grundsätzlich an einem festen Ort betrieben und auf einer nicht brennbaren Unterlage aufbewahrt werden. Damit wird verhindert, dass ein möglicher Defekt unmittelbar zu einer Entzündung angrenzender Materialien führt.

Von besonderer Bedeutung ist außerdem die Einhaltung der vom Hersteller vorgegebenen Umgebungstemperaturen. Lithium-Ionen-Akkus reagieren empfindlich auf extreme Temperaturen. Direkte Sonneneinstrahlung, hohe Staubbelastungen oder Feuchtigkeit können die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen und langfristig zu Schäden führen. Die Einhaltung der Herstellervorgaben bleibt daher eine zentrale Voraussetzung für den sicheren Betrieb.

Auch Überladung und Tiefentladung werden als relevante Risikofaktoren genannt. Beide Betriebszustände können die Akkuzellen schädigen und das Brandrisiko erhöhen. Unternehmen sollten deshalb sicherstellen, dass die jeweiligen Herstellerhinweise konsequent eingehalten werden.

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Originalkomponenten reduzieren Risiken

Des Weiteren empfiehlt die Richtlinie ausdrücklich die Verwendung von Originalkomponenten. Akkus und Ladegeräte sollten ausschließlich verwendet werden, wenn sie vom jeweiligen Gerätehersteller freigegeben sind.

Hintergrund dieser Forderung ist die technische Abstimmung zwischen Akku, Ladeelektronik und Gerät. Nicht freigegebene Komponenten können zu fehlerhaften Ladezuständen, Überhitzungen oder Fehlfunktionen führen. Die Verwendung geprüfter Originalsysteme reduziert deshalb das Risiko von Bränden und explosionsartigen Ereignissen erheblich.

Sichtprüfung als einfache und wirksame Präventionsmaßnahme

Eine weitere Anforderung der VdS 6159 betrifft die Sichtprüfung von Akkus vor jedem Ladevorgang. Beschädigte Gehäuse, Verformungen, Risse oder andere Auffälligkeiten können Hinweise auf einen technischen Defekt sein.

Werden entsprechende Schäden festgestellt, dürfen die betroffenen Akkus nicht weiter geladen oder verwendet werden. Stattdessen sind sie unverzüglich fachgerecht zu entsorgen. Die Richtlinie weist ausdrücklich darauf hin, dass beschädigte Akkus nicht in Betriebsräumen zwischengelagert werden sollten, da von ihnen ein erhöhtes Brandrisiko ausgehen kann.

Organisatorische Maßnahmen bleiben unverzichtbar

Neben technischen Schutzmaßnahmen betont der Entwurf die Bedeutung organisatorischer Regelungen. Mitarbeiter müssen regelmäßig unterwiesen werden und die spezifischen Gefahren von Lithium-Ionen-Akkus kennen.

Ebenso sollten klare Arbeitsanweisungen für den Normalbetrieb sowie für den Umgang mit defekten oder beschädigten Akkus vorhanden sein. Eine strukturierte Organisation trägt wesentlich dazu bei, Fehlverhalten zu vermeiden und Sicherheitsstandards dauerhaft einzuhalten.

Ein weiterer Baustein ist die Verwendung von Schutzkappen. Sie verhindern Kurzschlüsse an freiliegenden Kontakten und tragen damit zur Vermeidung elektrischer Fehler bei.

Frühzeitige Branderkennung erhöht die Sicherheit

Die VdS 6159 empfiehlt die Überwachung von Ladebereichen durch geeignete Brandmeldeanlagen. Eine frühzeitige Detektion von Entstehungsbränden ermöglicht schnelle Gegenmaßnahmen und kann erhebliche Sachschäden verhindern.

Besonders wichtig wird diese Maßnahme, wenn Akkus außerhalb der Arbeitszeiten geladen werden und keine unmittelbare Aufsicht gewährleistet ist. Grundsätzlich sollte das Laden nach Möglichkeit unter Beobachtung erfolgen. Wo dies nicht realisierbar ist, gewinnen automatische Brandmeldeeinrichtungen zusätzlich an Bedeutung.

Abstimmung mit dem Versicherer bei erhöhten Risiken

Werden größere Mengen von Lithium-Ionen-Akkus geladen oder befinden sich die Ladeplätze in Bereichen mit hoher Schadenempfindlichkeit, empfiehlt die Richtlinie eine frühzeitige Abstimmung mit dem Versicherer. Auf diese Weise können individuelle Schutzkonzepte entwickelt werden, die den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten Rechnung tragen.
Insbesondere in Produktionsbetrieben, Werkstätten oder kommunalen Betriebshöfen kann eine solche Abstimmung dazu beitragen, Versicherungsschutz und Sicherheitsniveau optimal aufeinander abzustimmen.

Fazit

Mit der VdS 6159 erhält die betriebliche Praxis einen klaren Leitfaden für den sicheren Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus in handgeführten Geräten. Die konsequente Umsetzung von Schutzmaßnahmen wie brandschutzgerecht gestalteten Ladebereichen, dem Einsatz geeigneter Ladeschränke, der Verwendung von Originalkomponenten, regelmäßigen Sichtprüfungen und wirksamen Brandmeldesystemen kann das Risiko eines Brandes erheblich reduzieren.

Ergänzender Hinweis

Die in der VdS 6159 beschriebenen organisatorischen, technischen und baulichen Schutzmaßnahmen entfalten ihre volle Wirksamkeit nur dann, wenn auch die eingesetzten elektrischen Betriebsmittel regelmäßig geprüft und fachgerecht instand gehalten werden. Insbesondere Ladegeräte und Ladeschränke sollten daher konsequent in das betriebliche Prüfmanagement integriert werden.

Autor: Michael Wulf, Prokurist der MEBEDO Consulting GmbH

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