Darf eine EuP eigenständig Arbeitsmittel prüfen?
Sowohl staatliche Vorgaben wie auch die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften erlauben es nicht, dass eine EuP eigenverantwortlich
ein elektrisches Arbeitsmittel prüft. Unter gewissen organisatorischen Rahmenbedingungen ist es jedoch erlaubt. In der DGUV Information 203-071 wird ein konkreter Hinweis dazu gegeben (Punkt 5 – Anforderungen an das Prüfpersonal). Dort heißt es, dass eine EuP die Prüfperson bei der Durchführung der Prüfungen innerhalb eines Prüfteams unterstützen darf. Dank dem heutigen Stand der Technik ist es möglich, die oben genannten Forderungen unter Zuhilfenahme verschiedener technischer Mittel, praxisnah und rechtssicher umzusetzen. Geeignete Messgeräte und eine adäquate Software sind solche Mittel. Mit einer Software oder App lassen sich Prüfungen rechtssicher und normkonform dokumentieren und über Add-In-Technologie Messgeräte mit Hilfe hinterlegter Prüfabläufe auch direkt ansteuern. Wichtig hierbei ist, auch innerhalb eines Prüfteams muss eine zur Prüfung befähigte Person die Leitungs- und Aufsichtsfunktion übernehmen und trägt die Verantwortung über die korrekte Durchführung der Prüfung.