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Wie häufig haben Weiterbildungen im Bereich Hochvolt zu erfolgen?

Sensibilisierte Personen (Stufe E/S) sind wiederkehrend zu unterweisen. Für fachkundig unterwiesene Personen (FuP – Stufe 1E/1S) gibt keine konkrete gesetzliche Forderung zur Aufrechterhaltung. In der Praxis ist eine regelmäßige Auffrischung jedoch üblich und sinnvoll.
Für fachkundige Personen im Bereich Hochvolt (FHV – Stufe 2E/2S oder 3E/3S) schreibt die DGUV Information 209-093 vor, dass Fachkenntnisse durch regelmäßige Teilnahme an Schulungen auf dem aktuellen Stand zu halten sind.

Hinweis zur Regelmäßigkeit: Art, Dauer und Intervall der Weiterbildung müssen von der zuständigen Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) bzw. der Fachkundigen Leitung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden.