Wie oft sollte ein Fachkundeerhalt erfolgen?
Die VDE 1000-10 führt aus, dass die Qualifikation einer Elektrofachkraft erlischt, wenn sie längere Zeit in einem berufsfremden Arbeitsgebiet tätig war. Da durch Fortschritte der Technik sowie durch neue Vorschriften und Normen die aktuellen Kenntnisse und Erfahrungen dann nicht mehr ausreichend vorliegen können. In der VDI 4068 Blatt 4 „Zur Prüfung befähigte Person“ heißt es, dass bei regelmäßiger Wahrnehmung von Prüfaufgaben der wiederkehrende Schulungsturnus zum Erhalt der Fachkunde nicht länger als drei Jahre betragen sollte.
Da Elektrofachkräfte nie alle anfallenden Tätigkeiten regelmäßig verrichten, empfehlen wir einen allgemeinen Fachkundeerhalt in einem Abstand von nicht länger als 2 Jahren. In ähnlichem Zeitabstand sollten fachspezifische Anforderungen wie Prüfbefähigungen oder Schaltbefähigungen unbedingt zielgerichtet aufgefrischt werden.