
Befähigte Person
Eine befähigte Person verfügt über besondere Kenntnisse und Fähigkeiten für die Prüfung von Arbeitsmitteln. Diese Qualifikation erlangt sie durch eine elektrotechnische Berufsausbildung, Berufserfahrung, eine zeitnahe berufliche Tätigkeit in dem Bereich, in dem sie Arbeitsmittel prüft und Weiterbildungen auf das jeweilige Spezialgebiet ( z. B. angewandte VDE Normen).