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Öffnungszeiten

Mo. – Do.: 8:00 – 16:00 Uhr
Fr.: 8:00 – 14:00 Uhr

Ist eine spezielle Ausbildung für die Mitarbeiter erforderlich?

Eine konkrete Regelung für das Arbeiten unter Spannung findet sich in der VDE 0105-100 Abschnitt 6.3.

Dementsprechend ist grundsätzlich eine Fachausbildung in Theorie und Praxis zu absolvieren, wobei die in der späteren Praxis auszuführenden Tätigkeiten besonders geschult werden müssen.

Weiterhin ist eine jährliche Unterweisung über die tätigkeitsbezogenen Gefährdungen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen beim Arbeiten unter Spannung nachweislich durchzuführen und spätestens alle 4 Jahre ein Erhalt der Befähigung durch die Teilnahme an einer entsprechenden Schulungsmaßnahme zum Erhalt der Fachkunde zu organisieren.
Dabei muss der Erhalt der Fachkunde nach 4 Jahren, dem Umfang der Grundschulung entsprechen.
Letztendlich liegt die Verantwortung bei der Verantwortlichen Elektrofachkraft die durchzuführenden Tätigkeiten zu beurteilen und die notwendige Qualifikation der ausführenden Personen und die Rahmenbedingungen zu organisieren. Hinzukommende AuS-Tätigkeiten sind dabei ergänzend zu schulen.