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Kann die Qualifikation zu einer Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) auch wieder erlöschen?

Ja. Die Bezeichnung Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) beschreibt wie die Elektrofachkraft (EFK) eine Qualifikationsstufe im Bereich der Elektrotechnik. Die VEFK übt überdies eine Funktion innerhalb eines Unternehmens aus, indem sie die fachliche Leitung eines elektrotechnischen Betriebs- oder Betriebsteils übernimmt. Wenn sie diese Funktion aufgrund mangelnder Kenntnisse nicht mehr zuverlässig ausüben kann, muss der Unternehmer sie von ihrer Funktion entbinden. Er trägt die Verantwortung dafür, die richtige Person ausgesucht zu haben. Wer längere Zeit nicht in einem Arbeitsgebiet tätig war und/oder dessen Kenntnisse der Bestimmungen des elektrotechnischen Regelwerks nicht auf dem aktuellen Stand sind, dessen Qualifikation kann erlöschen.

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