Fremdfirmenmanagement
Bei Arbeiten, die mit Gefährdungen verbunden sind, obliegt es dem Arbeitgeber vorab durch eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung die erforderlichen Schutzmaßnahmen abzuleiten und umzusetzen, die die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleisten. Dieses Erfordernis des präventiven Handelns gilt dann umso mehr, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber im wechselseitigen Miteinander zusätzlichen und besonderen Gefährdungen ausgesetzt sind.